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   VG Gera, 16.10.2001 - 5 K 1794/99 GE   

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VG Gera, 16.10.2001 - 5 K 1794/99 GE (https://dejure.org/2001,22903)
VG Gera, Entscheidung vom 16.10.2001 - 5 K 1794/99 GE (https://dejure.org/2001,22903)
VG Gera, Entscheidung vom 16. Oktober 2001 - 5 K 1794/99 GE (https://dejure.org/2001,22903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeit einer Gründung eines Zweckverbandes; Zinsanspruch bei der Erstattung von zu Unrecht gezahlten Abgaben; Erlass eines Verwaltungsaktes durch einen unzuständigen Vorverband; Voraussetzungen für die Offenkundigkeit eines Fehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Gera, 10.10.1996 - 2 E 130/96

    Rechtmäßigkeit der Zwangsgeldfestsetzung eines kommunalen Zweckverbandes ;

    Auszug aus VG Gera, 16.10.2001 - 5 K 1794/99
    Dem Beschluss war eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gera vom 10. Oktober 1996 - 2 E 130/96 GE - vorausgegangen, in der in den Gründen ausgeführt wurde, der dort zu überprüfende, von dem Beklagten erlassene Verwaltungsakt sei nichtig, weil der Beklagte nicht wirksam entstanden sei.

    Dies sei seit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 10. Oktober 1996 - 2 E 130/96 -, in dem bereits bei summarischer Prüfung festgestellt worden sei, dass die Verwaltungsakte des Beklagten nichtig seien, offensichtlich.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens und der in diesem Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge (2 Heftungen) sowie auf die Gerichtsakten im Verfahren 2 E 130/96 GE (2 Bände) verwiesen.

    Soweit dem Gericht bekannt ist, wurde die Existenz des Beklagten als Zweckverband von einem Gericht erstmals am 10. Oktober 1996 - VG Gera, Aktenzeichen: 2 E 130/96 GE - verneint.

  • BVerwG, 18.05.1973 - VII C 21.72

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VG Gera, 16.10.2001 - 5 K 1794/99
    In entsprechender Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 291 BGB (vgl. Urteile vom 18. Mai 1973 - VII C 21/72 -, vom 15. Dezember 1993 - 10 A 1/91 -, vom 28. Juni 1995 - 11 C 22/94 -, vom 28. Mai 1998 - 2 C 28/97 - und vom 07. September 2000 - 3 C 31/99 -) ist der vorliegende Fall, in dem der Beklagte zum Erlass eines die Zahlung einer bestimmten Geldsumme auslösenden Leistungsbescheides verpflichtet wird, der Gewährung einer Steuervergütung durch gerichtliche Ent-scheidung, also der Verurteilung zur Zahlung einer bezifferten Geldforderung, gleichzusetzen.

    Ein An-spruch aus schuldhafter Verletzung der Zahlungspflicht wäre nach den Grundsätzenüber die Amtspflichtverletzung gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO auf dem ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1973 - VII C 21/72 -, NJW 1973, 1854).

  • OVG Thüringen, 16.11.1999 - 4 EO 919/96

    Anschluß- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Eilverfahren;

    Auszug aus VG Gera, 16.10.2001 - 5 K 1794/99
    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hatte bereits mit Beschluss vom 16. November 1999 - 4 EO 919/96 - festgestellt, dass gewichtige Anhaltspunkte für eine Unwirksamkeit der Gründung des Beklagten bestünden.

    Eine Offenkundigkeit der fehlerhaften Verbandsgründung des Beklagten und damit der Fehlerhaftigkeit seiner Verwaltungsakte kann nach Meinung des Gerichts angesichts des noch schwebenden Verfahrens vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht aber erst ab dem Zeitpunkt angenommen werden, als dieses die Beschwerde gegen den genannten Beschluss der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Gera mit Beschluss vom 16. November 1999 - 4 EO 919/96 - zurückgewiesen und damit das von derÖffentlichkeit beobachtete Verfahren zum Abschluss gebracht hatte.

  • VG Gera, 30.08.1999 - 5 E 331/99
    Auszug aus VG Gera, 16.10.2001 - 5 K 1794/99
    Aus den Gerichtsakten dieses Verwaltungsstreitverfahrens ergibt sich, dass das Verwaltungsgericht Gera mit weiterem Beschluss vom 30. August 1999 - 5 E 331/99 GE - die Nichtigkeit eines dort zu überprüfenden Verwaltungsaktes wegen der mangelnden Existenz des Beklagten angenommen und in zahlreichen anderen Verfahren mit Hinweis auf diese Entscheidung auf die Nichtexistenz des Beklagten hingewiesen hatte.

    Erst im Jahre 1999 verdichtete sich die Rechtsprechung dahingehend, die Fehlerhaftigkeit der Verbandsgründung des Beklagten anzunehmen, als nunmehr auch die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Gera in ihrem Beschluss vom 30. August 1999 - 5 E 331/99 GE - auf die Unwirksamkeit der Verbandsgründung des Beklagten abstellte und in zahlreichen Verfahren auf diese Entscheidung hinwies.

  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 22.94

    Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen - Anwendbarkeit des Gesetzes über die

    Auszug aus VG Gera, 16.10.2001 - 5 K 1794/99
    In entsprechender Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 291 BGB (vgl. Urteile vom 18. Mai 1973 - VII C 21/72 -, vom 15. Dezember 1993 - 10 A 1/91 -, vom 28. Juni 1995 - 11 C 22/94 -, vom 28. Mai 1998 - 2 C 28/97 - und vom 07. September 2000 - 3 C 31/99 -) ist der vorliegende Fall, in dem der Beklagte zum Erlass eines die Zahlung einer bestimmten Geldsumme auslösenden Leistungsbescheides verpflichtet wird, der Gewährung einer Steuervergütung durch gerichtliche Ent-scheidung, also der Verurteilung zur Zahlung einer bezifferten Geldforderung, gleichzusetzen.
  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 28.97

    Prozeßzinsen für rückständige Versorgungsbezüge;; - , bei eindeutig bestimmter

    Auszug aus VG Gera, 16.10.2001 - 5 K 1794/99
    In entsprechender Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 291 BGB (vgl. Urteile vom 18. Mai 1973 - VII C 21/72 -, vom 15. Dezember 1993 - 10 A 1/91 -, vom 28. Juni 1995 - 11 C 22/94 -, vom 28. Mai 1998 - 2 C 28/97 - und vom 07. September 2000 - 3 C 31/99 -) ist der vorliegende Fall, in dem der Beklagte zum Erlass eines die Zahlung einer bestimmten Geldsumme auslösenden Leistungsbescheides verpflichtet wird, der Gewährung einer Steuervergütung durch gerichtliche Ent-scheidung, also der Verurteilung zur Zahlung einer bezifferten Geldforderung, gleichzusetzen.
  • BVerwG, 17.02.2000 - 3 C 11.99

    Prozeßzinsen; Geltendmachung ohne Vorverfahren; Verzinsung von

    Auszug aus VG Gera, 16.10.2001 - 5 K 1794/99
    Aus den den Vorschriften der§ 100 Abs. 4 FGO und § 113 Abs. 4 VwGO zu entnehmenden prozessökonomischen Erwägungen sowie ausgehend von derÜberlegung, dass anderenfalls dem Rechtssuchenden bei einem Zinsanspruch aus § 236 AO 1977 gegenüber der Anwendung der allgemeineren Anspruchsgrundlage des § 291 BGB analog bei der Rechtsverfolgung Nachteile entstehen würden, folgt, dass eine Klage auf Prozesszinsen zum einen zusammen mit der Klage auf Erstattung verfolgt werden kann und es dafür zum anderen keines vorherigen Verwaltungsverfahrens bedarf (vgl. dazu ausführlich: BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2000 - 3 C 11/99 - und BFH, Urteil vom 29. Juni 1971 - VII K 31/67 -).
  • BVerwG, 07.09.2000 - 3 C 31.99

    Ausbildungsverkehr; Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr; Ausgleichszahlungen

    Auszug aus VG Gera, 16.10.2001 - 5 K 1794/99
    In entsprechender Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 291 BGB (vgl. Urteile vom 18. Mai 1973 - VII C 21/72 -, vom 15. Dezember 1993 - 10 A 1/91 -, vom 28. Juni 1995 - 11 C 22/94 -, vom 28. Mai 1998 - 2 C 28/97 - und vom 07. September 2000 - 3 C 31/99 -) ist der vorliegende Fall, in dem der Beklagte zum Erlass eines die Zahlung einer bestimmten Geldsumme auslösenden Leistungsbescheides verpflichtet wird, der Gewährung einer Steuervergütung durch gerichtliche Ent-scheidung, also der Verurteilung zur Zahlung einer bezifferten Geldforderung, gleichzusetzen.
  • BVerwG, 12.03.1993 - 8 C 31.92

    Unterhaltssicherungsgesetz - Wohnraummitbenutzung - Wehrpflichtiger

    Auszug aus VG Gera, 16.10.2001 - 5 K 1794/99
    Da weder eine ausdrückliche gesetzliche Regelung besteht, noch dies sonst rechtlich besonders vorgesehen ist, besteht auch kein Anspruch in analoger Anwendung des § 288 BGB (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 27. März 1986 - 7 C 70/83 -, vom 12. März 1993 - 8 C 31/92 - und vom 15. Dezember 1993 - 10 A 1/9 - vgl. auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 12 Rn. 214).
  • BVerwG, 15.12.1993 - 10 A 1.91
    Auszug aus VG Gera, 16.10.2001 - 5 K 1794/99
    In entsprechender Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 291 BGB (vgl. Urteile vom 18. Mai 1973 - VII C 21/72 -, vom 15. Dezember 1993 - 10 A 1/91 -, vom 28. Juni 1995 - 11 C 22/94 -, vom 28. Mai 1998 - 2 C 28/97 - und vom 07. September 2000 - 3 C 31/99 -) ist der vorliegende Fall, in dem der Beklagte zum Erlass eines die Zahlung einer bestimmten Geldsumme auslösenden Leistungsbescheides verpflichtet wird, der Gewährung einer Steuervergütung durch gerichtliche Ent-scheidung, also der Verurteilung zur Zahlung einer bezifferten Geldforderung, gleichzusetzen.
  • BFH, 29.06.1971 - VII K 31/67

    Zahlung von Prozeßzinsen - Klage - Anfechtungsklage - Verpflichtungsklage -

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige

  • OVG Thüringen, 29.06.2001 - 4 ZEO 917/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht, Kosten; Gebühr; Vorauszahlung;

  • OVG Thüringen, 05.11.2002 - 4 ZKO 834/01

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Abgabenbescheid; Zweckverband;

    Auf den Zulassungsantrag des Beklagten wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 16. Oktober 2001 - 5 K 1794/99 GE - zugelassen, soweit das Verwaltungsgericht den Beklagten verpflichtet hat, dem Kläger 734, 50 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 10. Dezember 1999 bis zum 30. April 2000 und nebst 6 % Zinsen seit dem 1. Mai 2000 zu erstatten.

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 16. Oktober 2001 - 5 K 1794/99 GE - im Übrigen wird abgelehnt.

  • VG Gera, 26.05.2003 - 2 E 331/03

    Kommunalrecht; Kommunalrecht (ohne kommunales Abgabenrecht);

    Das Ausscheiden der Antragstellerin aus dem Vorverband, den der Antragsgegner bis zu seiner Gründung bildete (vgl. VG Gera, Urteil vom 16. Oktober 2001 - 5 K 1794/99 GE -), führt nicht zur Anwendbarkeit des § 41 Abs. 5 ThürGKG, weil dieser einen wirksam gegründeten Zweckverband i.S.e. Körperschaft des öffentlichen Rechts voraussetzt.
  • VG Gera, 06.02.2003 - 4 K 245/99

    Ausbaubeiträge; wiederkehrender Beitrag für Verkehrsanlagen; wiederkehrende

    Eines vorherigen Antrags auf die Zahlung dieser Zinsen bei der Beklagten bedurfte es nicht (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2000 - 3 C 11.99; VG Gera, Urteil vom 16. Oktober 2001 - 5 K 1794/99; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 25 Rn. 3, 2001).
  • VG Gera, 07.04.2005 - 4 K 2501/02

    Ausbaubeiträge; Verweigerung; Aktenvorlage

    Insbesondere bedurfte es eines vorherigen Antrags auf die Zahlung dieser Zinsen bei der Beklagten nicht (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2000 - 3 C 11.99; VG Gera, Urteil vom 16. Oktober 2001 - 5 K 1794/99; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, § 25 Rn. 3, 2001).
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